Bezahlbares Wohnen für alle

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Beschreibung

Bezahlbarer Wohnraum für alle - für ein Vorkaufsrecht zu Gunsten der öffentlichen Hand - Online petition

Ausgangslage Gemäss § 1 Abs. 3 des Zuger Gesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum vom 30. Januar 2003 (Wohnraumförderungsgesetz, WFG; BGS 851.211) fördern die Einwohnergemeinden preisgünstigen Wohnraum durch «a) Erwerb von Land und Liegenschaften und Abgabe im Baurecht an gemeinnützige Bauträger; b) Realisierung eigener Bauvorhaben». Diese Bestimmung bleibt viel zu häufig toter Buchstabe. Die Wohnbaulandreserven der Gemeinden sind nämlich äusserst gering geworden. Für die Gemeinde

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Die Anschrift:
Bundespl. 15, 6300 Zug


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